Winterpflichten - Streupflicht - Räumpflicht


Der Winter bringt Mietern und Vermietern Unannehmlichkeiten. Die Verkehrssicherungspflicht zwingt zum Streuen und Schneeräumen. Bei öffentlichen Gehwegen hat zunächst die Gemeinde die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinden nutzen nahezu immer die gesetzliche Möglichkeit, diese Pflicht auf die Straßenanlieger abzuwälzen, sprich auf die Hauseigentümer. Der Hausbesitzer überträgt die Räum- und Streupflicht in der Hausordnung oder mit einer Klausel im Mietvertrag häufig auf den Mieter. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Rechtsfragen zu den übertragenen Winterpflichten. Im Schadenfall wird auf Ratgeber zur privaten Haftpflichtversicherung für Fragen zum Versicherungsschutz verwiesen.

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